Infos zum Führerschein

Rund um den Führerschein gibt es eine Menge Fragen. Klar, dass Du möglichst viel wissen möchtest, denn es soll ja beim ersten Mal klappen. Man macht den Führerschein in der Regel nur einmal im Leben. Die wichtigsten Infos haben wir für Dich zusammengestellt.

 

  • Voraussetzungen
  • Der Weg zum Führerschein

Voraussetzungen

Ohne einige Formalitäten geht es auch beim Führerschein nicht. Damit Ausbildung und Prüfung reibungslos und ohne Zeitverzögerung ablaufen, musst Du bei der zuständigen Behörde einen "Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis" stellen. Dafür brauchst Du:

  • Einen gültigen Personalausweis oder deine Geburtsurkunde zur Identifizierung
  • Die Bescheinigung für Lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Einen Nachweis über einen Sehtest
  • Besonderheiten für die Klassen C und D

Damit Du keine unnötigen Zeitverzögerungen hinnehmen musst, besorge Deine Unterlagen für die Antragstellung so schnell wie möglich.

Lebensrettende Sofortmaßnahmen

Wenn Du die Klassen A, A1, B, BE, L, M oder T erstmalig erwerben möchtest, musst Du eine Teilnahmebescheinigung von einem Kurs über Lebensrettende Sofortmaßnahmen vorlegen. Bei Erweiterungen auf die Fahrerlaubnis-Klassen C oder D oder eine der Unterklassen ist zusätzlich ein Nachweis über die Ausbildung in erster Hilfe erforderlich.

Wann und wo solche Kurse stattfinden, kannst Du entweder bei uns oder auf der Seite "Erste Hilfe Online" vom Deutschen Roten Kreuz erfahren.

Dort kannst Du die wichtigsten Maßnahmen auch noch einmal nachlesen. Diese Informationen ersetzen aber nicht den Besuch eines Kurses!

Sehtest

Den Sehtest kannst Du beim Optiker oder beim TÜV machen. Manchmal werden Sehtests auch bei Lehrgängen über Lebensrettende Sofortmaßnahmen angeboten.
Der bestandene Sehtest hat eine Gültigkeit von 2 Jahren. In Zweifelsfällen kann es auch erforderlich sein, dass Du ein augenfachärztliches Gutachten vorlegen musst.

Wenn Du bereits einen Führerschein besitzt und auf die Fahrerlaubnis-Klassen A1, A, B, BE, M, T oder L erweitern möchtest, benötigst Du keinen neuen Sehtest. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die früher vorgelegte Bescheinigung oder das augenärztliche Gutachten bzw. Zeugnis nicht älter als 2 Jahre ist.

Besonderheiten Klasse C

Wer Lkw oder Busse steuern will, hat natürlich eine noch größere Verantwortung als ein "normaler" Autofahrer. Deshalb gelten hier besonders strenge Vorschriften über die Eignung und den Erwerb des Führerscheins dieser Klassen.

Für die Klasse C ist neben den bisher genannten Voraussetzungen eine ärztliche Bescheinigung über die geistige und körperliche Eignung erforderlich.


Für die Klassen C und D und deren Unterklassen ist zusätzlich ein Zeugnis des Augenarztes erforderlich.

Anmeldung in der Fahrschule

Der Weg zum Führerschein

Du hast Dich entschlossen, Deinen Führerschein bei mir zu machen?

Super!

Dann besuche mich, zu den Öffnungszeiten, in der Fahrschule!

Ich werde mit Dir gemeinsam den „Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis“ und Deinen „Ausbildungsvertrag“ ausfüllen.


Die Grundgebühr für die Fahrschule und den Betrag für das Lehrmaterial solltest Du zur Anmeldung mitbringen.

Die Führerscheinstelle / Landratsamt

Und das brauchst Du alles, für Deinen Besuch beim Amt:

  • Ein aktuelles Lichtbild,
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem „Erste-Hilfe-Kurs“ oder „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“,
  • in aktueller Sehtest (darf nicht älter als 2 Jahre sein), kann beim Optiker oder Augenarzt gemacht werden,
  • Deinen Personalausweis oder Reisepass inklusive der Meldebescheinigung mit der aktuell gültigen Anschrift
  • Gebühren für die Führerscheinstelle/ Landratsamt


Je schneller Du diese Unterlagen komplett hast, desto zügiger kann ich für Dich die Prüfung beantragen.

Es kann keine Prüfung beantragt werden, bevor die Freigabe aus Flensburg zurück ist. Dies dauert ca. 4 bis 6 Wochen!
(Für Eilige: Onlineantrag stellen - 2 Wochen)

 

Die Theorie

Sobald Du Dich angemeldet hast, solltest Du am theoretischen Unterricht teilnehmen. Die Anzahl der Theoriestunden richtet sich nach der von Dir beantragten Führerscheinklasse.

Zudem kann der Theorieunterricht in jeder Filiale (Fürstenfeldbruck und Olching) besucht werden, d.h. wöchentlich ist 4 x Theorieunterricht möglich.

Es gibt viele Situationen im Straßenverkehr, die Du während der Fahrstunden nicht unbedingt kennen lernen wirst. Damit Du dennoch gut auf die Zeit nach der Fahrschule vorbereitet bist, musst Du parallel zur praktischen Führerscheinausbildung auch einen theoretischen Unterricht besuchen. Darin wird Dir nach Themen sortiert alles erklärt, was Du über das Autofahren sowie über das Fahrzeug wissen musst.


Der Stoff des theoretischen Unterrichts ist in den allgemeinen Teil
(= Grundunterricht), den alle Bewerber besuchen müssen, und den klassenspezifischen Zusatzstoff, unterteilt.

Mindestdauer des theoretischen Unterrichts in Doppelstunden (à 90 Minuten)

Klasse Grundunterricht Klassenspez. Unterricht Gesamt
A, A1 12* 4 16
B 12* 2 14
C 6 10 16
C bei Vorbesitz von C1 oder D1 6 4 10
C bei Vorbesitz von D 6 2 8
CE 6 4 10
D 6 18 24
D bei Vorbesitz von C oder D1 6 8 14
D bei Vorbesitz von C1 6 12 18
L 12* 2 14
M 12* 2 14
T 12* 6 18

*Die Mindestdauer des theoretischen Grundunterrichts vermindert sich um 6 Doppelstunden, wenn der Bewerber bereits eine Fahrerlaubnis besitzt.

 

Die Praxis

Die praktische Fahrausbildung besteht aus:

  • Grundausbildung
  • Sonderfahrten (Besondere Ausbildungsfahrten)
  • Ausbildungsfahrten zur Vorbereitung auf die praktische Prüfung

Je nach Vorkenntnissen wird die Dauer der Ausbildung von Schüler zu Schüler variieren. Bei den Sonderfahrten ist eine Mindeststundenzahl vorgegeben.

Grundausbildung:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Anzahl der benötigten Übungsstunden sind abhängig von den jeweiligen Fähigkeiten des Fahrschülers und können somit nicht vorher festgelegt werden. Bei den Übungsstunden sind Grundaufgaben wie Einparken, Gefahrenbremsung, Anfahren am Berg, Wenden und Fahrzeugtechnik enthalten.

Sonderfahrten:
Wenn Du die Grundausbildung hinter Dir hast, kannst Du mit den Sonderfahrten beginnen.

Wie viele Sonderfahrten Du machen musst, hängt davon ab, für welche Führerscheinklasse Du Dich entscheidest und ob Du schon im Vorbesitz eines Führerscheins bist, den Du erweitern möchtest.

Auf den Überlandfahrten und auf der Autobahn sollst Du lernen, bei hohen Geschwindigkeiten Abstände richtig einzuschätzen, zu überholen sowie in Kurven, Steigungen und Gefälle zu fahren. Eine besondere Schwierigkeit stellt dabei das Befahren von Kreuzungen und das Auf- und Abfahren der Schnellstraßen dar.
Bei der Dämmerungsfahrt bespricht Dein Fahrlehrer mit Dir zunächst die Beleuchtung des Fahrzeuges. Dann fährst Du auf unterschiedlich gut beleuchteten Straßen. Die Nachtfahrt kann teilweise auch auf Landstraßen oder der Autobahn stattfinden.

Ausbildungsfahrten zur Vorbereitung auf die praktische Prüfung
Nach den Sonderfahrten wird Dich Dein Fahrlehrer auf die Prüfungssituation vorbereiten. Er festigt Deine bisherigen Kenntnisse und wiederholt Übungen, bei denen Du noch Probleme hast. Dabei bezieht er Schnellstraßen und Überlandfahrten ein und achtet darauf, dass Du umweltschonend, verantwortungsbewusst und partnerschaftlich fährst. Schließlich führt er mit Dir eine möglichst realistische Prüfungssimulation durch.

Jetzt bist Du bereit für die Prüfung.

 

Theoretische Prüfung

Du kannst das Lehrmaterial für Deinen PC bei uns käuflich erwerben (Fahrschulcard) und damit Zuhause lernen. Zur Kontrolle machst Du bei uns in der Fahrschule eine kostenlose Vorprüfung, die wir dann gemeinsam durchgehen, um eventuelle Unklarheiten zu beseitigen. Die Ergebnisse dieser Übungsbögen werden dokumentiert.


Eine Alternative zum Lehrmaterial wäre da noch „Theo“, ein mobiler Führerscheintrainer. Den kannst Du immer und überall hin mitnehmen. (hier evtl. Theo-Link)


Sobald Du alle Theoriestunden beisammen hast, melden wir Dich zur Prüfung an. Die Prüfungen finden wöchentlich beim zuständigen TÜV statt. Die theoretische Prüfung wird am PC durchgeführt und ist auch in einigen Fremdsprachen möglich.

 

Voraussetzungen:

Du kannst zur Theorieprüfung gehen wenn:

  • Dein Prüfauftrag beim TÜV vorliegt
  • Du alle vorgeschriebenen Unterrichte besucht hast
  • Du Dich ausreichend vorbereitet hast :-)
  • Du einen gültigen Ausweis oder Pass hast

... und was noch wichtig ist:

  • Du kannst frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters für die jeweilige Führscheinklasse die Theorieprüfung ablegen
  • solltest Du die Prüfung nicht bestehen, kannst Du frühestens nach 14 Tagen wiederholen
  • Eine bestandene Theorieprüfung ist 1 Jahr gültig. In diesen 12 Monaten musst Du die praktische Prüfung bestehen.

 

Praktische Prüfung

Nun hast Du die theoretische Prüfung in der Tasche, dann steht der praktischen Prüfung nicht mehr viel im Wege.
Die Grundgebühr sowie die Gebühr für das Ordnungsamt und das erhaltene Lehrmaterial solltest Du bei der Anmeldung bezahlen. Zur praktischen Prüfung müssen alle offenen Beträge beglichen sein.

Bei uns ist es auch möglich, den Führerschein durch unsere „Starthilfe“ zu finanzieren.


Nähere Infos erhältst Du bei uns in der nächsten Filiale.

Was von Dir verlangt wird:

Eigentlich nichts, was Du nicht während der Ausbildung gelernt und geübt hast.
Du musst das Fahrzeug sicher, regelgerecht und umweltbewusst in der Stadt, auf der Landstrasse und über die Autobahn bewegen können.

Während dieser Fahrt musst Du 2 Grundfahraufgaben zeigen (Klasse A 6 Grundfahraufgaben). Während der Prüfzeit fragt Dich Dein Prüfer stichprobenartig etwas aus dem Bereich der Fahrzeugtechnik.

Solange dauert die Prüfung:

Klasse
Prüfungsdauer in Minuten
Klasse A
60
Klasse A1
45
Klasse B
45
Klasse BE
45 (inkl. Trennen und Verbinden)
Klasse C
60
Klasse CE
60
Klasse C1
45
Klasse C1E
45
Klasse M
30
Klasse L
gibt es keine praktische Prüfung
Mofa
gibt es keine praktische Prüfung

Sie wird allerdings vorzeitig abgebrochen, wenn der Fahrschüler gezeigt hat, dass er den Anforderungen der Prüfung noch nicht gewachsen ist.

Aber keine Angst!
Der Prüfer erwartet keinen Profi hinter dem Steuer. Er weiß, dass dies eine schwierige Situation für dich ist und berücksichtigt das auch.
Außerdem solltest Du dich nicht von den Geschichten deiner Freunde verunsichern lassen. Nirgends wird so viel erfunden wie bei diesem Thema.

 

Abgesagte Fahrstunden

Vereinbarte Fahrstunden solltest Du unbedingt einhalten. Unsere Fahrlehrer bemühen sich um einen reibungslosen Ablauf.

Solltest Du einen Termin nicht wahrnehmen können, dann sage diesen 24 Stunden vorher ab. Fahrstunden am Montag solltest Du bis Donnerstag der Vorwoche absagen. So haben wir die Möglichkeit, die Lücken zu füllen.

Bei unentschuldigtem Fernbleiben bzw. nicht zeitgerechter Absage müssen wir sie leider berechnen.

 

Genial! THEO
dein Pocket-Trainer

Theo

Mit Theo kannst Du flexibel und mobil für Deine Theorieprüfung lernen.

Alle Infos hier