
Die Ausbildung richtet sich nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.
Die praktische Fahrausbildung gliedert sich in:
Je nach Vorkenntnissen wird die Dauer der Ausbildung von Schüler zu Schüler variieren. Bei den Sonderfahrten ist eine Mindeststundenzahl vorgegeben.
Wie genau das für die einzelnen Klassen aussieht, haben wir hier für euch zusammengestellt.
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Anzahl der benötigten Übungsstunden sind abhängig von den jeweiligen Fähigkeiten des Fahrschülers und können somit nicht vorher festgelegt werden. Bei den Übungsstunden sind Grundaufgaben wie Einparken, Gefahrenbremsung, Anfahren am Berg, Wenden und Fahrzeugtechnik enthalten.
12 Sonderfahrten (Pflichtfahrten á 45 Min):
5 x Überland (Landstraße),
4 x Autobahn,
3 Beleuchtungsfahrten bei Nacht oder Dämmerung
Voraussetzung ist die Klasse B.
Die Anzahl der Übungsfahrten inklusive der Grundfahraufgaben wie Rückwärtsfahren und Rangieren ist von den persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschrittes des Fahrschülers abhängig. Der Fahrlehrer spricht mit dem Fahrschüler ab, wann die Vorstellung zur praktischen Prüfung erfolgt.
Sonderfahrten: 5 Pflichtfahrten á 45 Min:
3 Überlandfahrten (Landstraße),
1 Autobahnfahrt und
1 Beleuchtungsfahrt bei Nacht oder Dämmerung.
Der Termin für die Vorstellung zur Praktischen Prüfung wird mit dem Fahrlehrer abgesprochen, da dieser über Deine aktuellen Lernfortschritte am Besten informiert ist und somit beurteilen kann, wann Du "fit für die Prüfung" bist. Denn auch wir wollen, dass Du möglichst beim "ersten Anlauf" bestehst!
Erstmal Übungsstunden ...
Die Übungsstunden dienen dazu, sich mit den grundsätzlichen Fahreigenschaften des Motorrades vertraut zu machen, damit das Fahrzeug mit ausreichender Sicherheit im Straßenverkehr geführt werden kann.
Die dafür notwenige Anzahl von Übungsstunden ist von Fahrschüler/in zu Fahrschüler/in sehr unterschiedlich und hängt sehr von den persönlichen Fähigkeiten und Vorkenntnissen ab.
Für den Motorradführerschein sind folgende Pflichtstunden vorgeschrieben:
Insgesamt 12 x 45 Min., davon
5 x 45 Min. Überlandfahrt (Land- oder Bundesstraßen)
4 x 45 Min. Autobahn
3 x 45 Min. Beleuchtungsfahrt bei Dämmerung oder Dunkelheit

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